Internes Meldesystem (Whistleblowing)

Basierend auf dem Gesetz Nr. 171/2023, dem Whistleblower-Schutzgesetz (im Folgenden „Gesetz“), hat die Firma Trachea a.s. ein internes Meldesystem eingeführt, das für natürliche Personen vorgesehen ist, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit oder anderen ähnlichen Tätigkeiten Kenntnis von möglichen rechtswidrigen Handlungen erlangt haben, die gegen ein Gesetz verstoßen, das in den durch das Gesetz festgelegten Bereich fällt.

Eine Person, die berechtigte Gründe hat zu glauben, dass die gemeldeten Informationen zum Zeitpunkt der Meldung wahr waren und dass diese Informationen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, und die gemäß dem Gesetz eine Meldung über das interne oder externe Meldesystem abgibt, erhält gemäß dem Gesetz Schutz. Dieser Schutz umfasst unter anderem ein Verbot von Gegenmaßnahmen gegenüber dem Whistleblower und anderen natürlichen und juristischen Personen (wie Kollegen, Helfern des Whistleblowers, Personen, die dem Whistleblower nahestehen, usw.). Der Schutz gilt jedoch nicht für eine Person, die eine Meldung ohne berechtigte Gründe für wahrheitsgemäße Informationen abgibt (wissentlich falsche Meldung). Darüber hinaus wird die Vertraulichkeit in Bezug auf die Identität des Whistleblowers (oder anderer betroffener Personen) und die in der Meldung enthaltenen Informationen gewährleistet.

 

Die Firma Trachea a.s. nimmt gemäß dem Gesetz nur Meldungen von Whistleblowern entgegen, die für das Unternehmen arbeiten oder eine ähnliche Tätigkeit ausüben, einschließlich:

a. abhängige Arbeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses,
b. freiwillige Tätigkeiten,
c. berufliche Praktika und Ausbildungen, einschließlich der Bewerbung für solche Tätigkeiten.
Die Entgegennahme von Meldungen von Personen, die nicht zuvor genannt wurden, ist ausgeschlossen.

 

Gemäß dem Gesetz können nur Handlungen gemeldet werden, die:

• merkmale einer Straftat aufweisen,
• merkmale einer Ordnungswidrigkeit haben, für die das Gesetz eine Geldstrafe mit einer Obergrenze von mindestens 100.000 CZK vorsieht,
• gegen das Gesetz verstoßen oder
• gegen eine andere Rechtsvorschrift oder eine Verordnung der Europäischen Union in den Bereichen Finanzdienstleistungen, obligatorische Prüfung und andere Prüfdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte, Unternehmenssteuern, Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Verbraucherschutz, Produktanforderungen einschließlich ihrer Sicherheit, Verkehrssicherheit, Straßenverkehr, Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit und Futtermittelsicherheit sowie Tier- und Gesundheitsschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit, Wettbewerbspolitik, öffentliche Auktionen und Vergabe öffentlicher Aufträge, öffentliche Ordnung und Sicherheit, Leben und Gesundheit, Datenschutz, Privatsphäre und Sicherheit von elektronischen Kommunikationsnetzen und Informationssystemen, Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union oder das Funktionieren des Binnenmarktes einschließlich des Wettbewerbsschutzes und der staatlichen Beihilfen gemäß dem Recht der Europäischen Union verstoßen."

 

Musterbericht: Musterberich (15 kB)

Informationen für Whistleblower: Informationen für Whistleblower (17 kB)

 

Methoden zur Einreichung eines Berichts:

Berichte können auf folgende Weise eingereicht werden: E-Mail an oznamovatel@trachea.cz Schriftlich an die Adresse Trachea a.s., Adam Bartošek, Tovární 1209, 769 01 Holešov. Bitte kennzeichnen Sie den Umschlag mit „NICHT ÖFFNEN – ausschließlich für den angegebenen Empfänger bestimmt.“ Telefonisch (mündlich) unter Tel. +420 724 827 836. Durch Einwerfen in den dafür vorgesehenen Briefkasten im Tagesraum der Firma Trachea a.s.
Die zuständige Person für den Empfang und die Bearbeitung von Berichten ist Adam Bartošek, dessen Kontaktinformationen oben angegeben sind.